• 16.07.2024
  • Kanzleiführung professionell (KP)

Berufsrecht: Die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz für Steuerberater

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet die rechtsberatenden Berufsträger persönlich (§ 2 GwG). Die Verpflichteten sollen durch eine Kontrolle und Prüfung verhindern, dass Unternehmen zur Geldwäsche, für Straftaten oder die Terrorfinanzierung missbraucht werden. Die Probleme mit dem GwG sind einerseits der bürokratische Aufwand und andererseits die Unsicherheiten, wann und in welchem Ausmaß welche Pflichten überhaupt zu erfüllen sind. Dieser Beitrag soll eine Handreichung dafür sein, wenn welche Prüfaufwand durch die Verpflichteten zu leisten ist.

Kanzleiführung professionell (KP)

Quelle:
Kanzleiführung professionell (KP)

Fundstelle:
KP 2024, 121-125

Autoren:
Oscar Radunski