- 16.02.2024
- Löhne und Gehälter professionell (LPG)
Lohnsteuer: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale
Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Pauschale ist. Solange die Energiepreispauschale noch nicht im Sinne des § 115 Abs. 2 EStG ausgezahlt ist, muss der Arbeitnehmer als Gläubiger der Energiepreispauschale gemäß § 115 Abs. 1 EStG gegenüber dem Finanzamt die Festsetzung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen, so das FG Hamburg (Gerichtsbescheid vom 18.10.2023, Az. 1 K 163/23, Abruf-Nr. 239049, rechtskräftig).