- 10.07.2024
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Vergewaltigung – Die Bemessung von Schmerzensgeld und Geldentschädigung im Zivilprozess
Die Bemessung des Schmerzensgeldes im Zivilprozess ist seit Jahrzehnten unbefriedigend. Diese allgemeine Kritik trifft in besonderem Maße auf Entscheidungen zum Schmerzensgeld nach einer Vergewaltigung zu, ein Geschehen, das in den letzten Jahren dadurch eine zusätzliche Dimension erfahren hat, dass neben jungen Männern sowie Partnern in einer Beziehung auch Kleriker beider Kirchen, tausendfacher Missbrauch an Kindern und Vergewaltigungen an Messdienerinnen, Konfirmandinnen und kirchlichen Mitarbeitern vorgeworfen wird. Zum Missbrauch durch Kleriker gibt es derzeit nur eine Entscheidung des LG Köln, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt. Zum Schmerzensgeld nach Vergewaltigungen von Frauen wird dagegen seit Jahrzehnten judiziert. Lothar Jaeger beleuchtet die Ausprägung dieser Rechtsprechung.