• 24.04.2024
  • Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung in AGB – Enthaftung bis zum Vorsatz?

Die schärfste Haftungsfreizeichnung stellt die für vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln dar. Allerdings ist sie – auch im Handelsverkehr – gem. § 309 Nr. 7b BGB untersagt. In der Praxis werden in den Allgemeinen Auftragsbedingungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern häufig Klauseln verwendet, die den Anschein erwecken, als ob diese Gesetzeslage nicht zur Kenntnis genommen werden soll. Jürgen Gräfe erläutert das Verhältnis der gesetzlichen Grundlagen für die Haftungsbegrenzung von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe in AGB und zeigt auf, aus welchen Gründen alle nur eine einheitliche Enthaftung für leicht fahrlässiges Verschulden vereinbaren und diese mit einer dem Auftragsinhalt und den Vermögensinteressen angemessenen Höchsthaftungssumme unterlegen sollten.

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Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Quelle: Fundstelle:
  • MDR 2024, 469-474
Autoren:
  • Jürgen Gräfe