- 10.03.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Verkehrsunfall: Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls bei fiktiver Abrechnung
In Verkehrsunfallprozessen ist es gängige Praxis, dass der Geschädigte seinen Schaden auf Basis eines vorgerichtlich eingeholten Gutachtens berechnet. Auch der Nutzungsausfallschaden, also der Schaden, der dem Schädiger daraus entsteht, dass er ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht nutzen kann, wird von dem Geschädigten häufig geltend gemacht. Dabei stellt sich die Frage, ob der Geschädigte den Nutzungsausfallschaden auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung geltend machen kann. Farah Jucknat widmet sich der – teils uneinheitlichen – Rechtsprechung und den daraus resultierenden Fragen für die Praxis.
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