- 08.04.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Der Geschäftsgeheimnisschutz im deutschen Zivilprozess
Das Justizstandort-Stärkungsgesetz tritt zum 1.4.2025 in Kraft. Neben den vielbesprochenen englischsprachigen Verfahren vor Commercial Courts und Commercial Chambers führt das Gesetz mit § 273a ZPO eine wichtige Neuregelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess ein. Vor dem Hintergrund der bislang lückenhaften Rechtslage besprechen die Autoren überblicksartig einige Fragestellungen zum neuen § 273a ZPO.
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