• 02.01.2024
  • Miet-Rechtsberater (MietRB)

Heizkörper und Thermostatventile – reloaded!

Die Eigentumsverhältnisse von Heizkörpern und Thermostatventilen in Eigentumswohnungen sind seit einer Entscheidung des BGH aus 2011 geklärt – eigentlich. Neuere Regelungen der Bundesregierung und des Gesetzgebers veranlassen aber zum Nachdenken und zum „Neuladen“ der Thematik, und schließlich auch zur Erkenntnis, dass sich Eigentumsverhältnisse „stillschweigend“ verändern können.

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Quelle:
Miet-Rechtsberater (MietRB)

Fundstelle:
MietRB 2023, 374-379

Autoren:
Wilfried J. Köhler