- 19.08.2024
- notar - Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis
Das reformierte Kaufrecht in der notariellen Gestaltungspraxis
Am 1.1.2022 sind auch für die notarielle Gestaltungspraxis wesentliche Neuerungen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts in Kraft getreten. Während die praktischen Auswirkungen rund um den neugefassten Sachmangelbegriff in § 434 BGB von überschaubarer Bedeutung sind, hat die Einführung des Instituts der negativen Beschaffenheitsvereinbarung in § 327 Buchst. h, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB erhebliche Auswirkungen für die Vertragsgestaltung, zum einen bei Mangelsymptomen mitverkaufter beweglicher Sachen (insbesondere Zubehör), zum anderen bei digitalen Produkten, deren Bedeutung gerade im Bereich des Neubaus immer mehr zunimmt. Insoweit kann den Unternehmer viele Jahre nach Gefahrübergang eine Aktualisierungspflicht mit potenziell weitreichenden Folgen treffen, sofern es an einer Vereinbarung betreffend den Aktualisierungszeitraum fehlt.