• 13.12.2023
  • Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ)

Überweisungen vom Notaranderkonto während der Vertretung im Amt

Ein Vertreter kann für den Notar nach § 39 Abs. 1 BNotO für die Zeit seiner Abwesenheit oder Verhinderung bestellt werden. Der häufigste Grund der Verhinderung ist wohl der Urlaub. Auf Grund von § 44 Abs. 1 Satz 2 BNotO kann sich jedoch die Frage stellen, ob der Notar am Strand die Vorzüge der modernen Technik nutzen kann und eine Überweisung mittels Online-Freigabe von einem Notaranderkonto aus tätigen kann, oder ob diese Tätigkeit für die Zeit seiner Vertretung nur durch den Vertreter wahrgenommen werden kann.

Diese Frage, der Heckschen und Merkel in ihrem Beitrag nachgehen, ist von großer praktischer Bedeutung, setzt die Freigabe einer Online-Überweisung in der Regel doch einen personalisierten Zugangsaccount voraus. Dies würde in der Konsequenz bedeuten, dass für den Vertreter ein solcher angelegt werden müsste, wenn er während seiner Vertretung Überweisungen vornehmen soll.

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Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ)
Quelle: Fundstelle:
  • NotBZ 2023, 401-404
Autoren:
  • Heribert Heckschen
  • Michael Merkel