- 05.08.2024
- Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Außenprüfung: § 153 Abs. 4 AO – Die neue Berichtigungspflicht NACH einer Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist oft ein Ärgernis, sowohl für den Freiberufler als auch für den steuerlichen Vertreter. Denn es muss viel Arbeit investiert werden, um dem Betriebsprüfer zuzuarbeiten. Künftig ist leider auch nach Abschluss der Prüfung mit den Zusatzarbeiten nicht Schluss. Denn aufgrund des neu eingeführten § 153 Abs. 4 AO heißt es dann, alle nicht geprüften Steuererklärungen selbständig auf Folgewirkungen zu überprüfen. Denn hier besteht eine neue Berichtigungspflicht.Der Beitrag geht auf die Tücken dieser Neuregelung ein.