• 25.03.2024
  • Privacy in Germany (PinG)

Die zivilgerichtliche Videoverhandlung im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz

Online-Verhandlungen via Zoom, bekanntlich ein Videokonferenzdienst eines US‑amerikanischen Unternehmens? Unbefugt mit dem Smartphone aufgenommene Videomitschnitte eines emotional geführten Nachbarschaftsstreits, die auf YouTube und TikTok viral gehen? Und im Saal daneben:

Analoge Verhandlungen in altehrwürdigen Gerichtssälen, die außer den Verfahrensbeteiligten niemand besucht? Diese Fragen zeigen: Die zivilgerichtliche Videoverhandlung befindet sich im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz. Der Beitrag adressiert die wesentlichen Themenfelder mit Blick auf § 128a ZPO de lege lata wie de lege ferenda.

Privacy in Germany (PinG)

Quelle:
Privacy in Germany (PinG)

Fundstelle:
PinG 2024, 50-53

Autoren:
Prof. Dr. Simon Heetkamp
Dr. Christina-Maria Leeb
Dr. Christian Schlicht