• 16.01.2025
  • Privacy in Germany (PinG)

Geschlechtliche Identität von Transpersonen – durch Art. 9 DSGVO geschützt?

Seit dem 1. 11. 2024 gilt das Verbot des § 13 Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Danach ist es untersagt, gegen den Willen der betroffenen Person zu offenbaren, dass die Person in der Vergangenheit ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag standesamtlich geändert hat. Durch dieses Verbot, das auch bußgeldbewehrt ist, werden Transpersonen umfassend geschützt. Ob es sich indes bei der geschlechtlichen Identität einer Transperson um ein besonders sensibles Datum gemäß Art. 9 DSGVO handelt, ist unklar.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Privacy in Germany (PinG).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Umfassende Hilfestellung im Tarifrecht und Klärung von Detailfragen auf jeder Stufe des Arbeitsverhältnisses.

juris Compliance

Lösungsansätze zur Umsetzung von compliance-rechtlichen Vorgaben innerhalb diverser Rechtsgebiete, wie z. B. dem Arbeits- oder Wirtschaftsrecht.

juris Compliance Premium

Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei der Prävention und Vermeidung von Haftung und Strafbarkeit zu ergreifen sind.

juris Datenschutz

Umfassende Fachliteratur zu DSGVO, BDSG und TTDSG vernetzt und sukzessive aktualisiert.

juris IT-Recht

Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.

juris Personalvertretungsrecht

Das Recht der Personalvertretung und Details etwa zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Unternehmensjuristen

Mehr Sicherheit und Effizienz: Top-Literatur, Compliance-Monitor, Aktualitätsprüfung, juris für Microsoft Word®
Privacy in Germany (PinG)
Quelle: Fundstelle:
  • PinG 2025, 12-14
Autoren:
  • Prof. Niko Härting
  • Jan Friedrich Hemann