- 08.04.2025
- Praxis Steuerstrafrecht (PStR)
Gewerbesteuer: Haftung eines Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden einer aufgelösten GmbH
Gewerbesteuer Haftung eines Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden einer aufgelösten GmbH Die Haftung nach §§ 34, 69 AO setzt voraus, dass zwischen der Pflichtverletzung und dem mit dem Haftungsanspruch geltend gemachten Schaden eine adäquate Kausalität besteht. Dieser Kausalzusammenhang ist nicht gegeben, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind. Der Beitrag erläutert anhand einer Übersicht allgemeine Grundlagen der Haftung.
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