- 11.11.2024
- Recht der Zahlungsdienste (RdZ)
Novelle der EU-SEPA-Verordnung – Kodifizierung der Echtzeitüberweisung und weitere Änderungen im Zahlungsrecht
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Grundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA). Mit der vom Europäischen Parlament und dem Rat im März 2024 beschlossenen Änderung dieser Verordnung werden umfangreiche gesetzliche Vorgaben zur SEPA-Echtzeitüberweisung getroffen. Diese greifen in Deutschland schrittweise ab Januar und Oktober 2025. Der nachfolgende Beitrag zeigt den Handlungsbedarf für Kreditinstitute auf, der teilweise auch auf die normale SEPA-Überweisung ausstrahlt.