• 26.08.2024
  • Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW)

Erleichterungen im Urkundenverkehr mit der Volksrepublik China

Die Volksrepublik China (VR China oder China) ist nach wie vor ein attraktiver Standort für ausländische Investoren. Allerdings mussten bisher ausländische Investoren zur Verwendung und Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden in der VR China das kostspielige und zeitaufwändige konsularische Legalisationsverfahren durchlaufen. Dies ändert sich nun: Am 8. 3. 2023 hat der chinesische Botschafter in den Niederlanden die Beitrittsurkunde Chinas zum Haager Übereinkommen vom 5. 10. 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille-Übereinkommen oder HApostilleÜ) beim niederländischen Außenministerium vorgelegt. Seit 7. 11. 2023 ist das Haager Apostille-Übereinkommen in der VR China in Kraft. Die Haager Apostille ersetzt damit das komplexe Legalisationsverfahren. Der folgende Beitrag beleuchtet die Relevanz dieser Rechtsänderung.

Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW)
Quelle: Fundstelle:
  • RIW 2024, 18-24
Autoren:
  • Madeleine Martinek