• 15.12.2023
  • Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Die BGB-Gesellschaft ab 1. Januar 2024: eine neue Ära beginnt

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt eine grundlegende Überarbeitung des Rechts der Personengesellschaften mit sich. Im Mittelpunkt der Neuordnung steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller Personengesellschaften. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Rechtsverfassung der GbR innerhalb des vorhandenen Systems, unter Anerkennung des Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, zu stärken. Sie wird am Leitbild einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet. Insbesondere auf die Registergerichte kommt neben einem neuen Gesellschaftsregister auch zumindest in Teilen das materielle Gesellschaftsrecht der BGB-Gesellschaft zu, das bisher im registergerichtlichen Verfahren so gut wie keine Rolle gespielt hat. Im Hinblick auf das zeitnahe Inkrafttreten der Vorschriften wird im Folgenden die neue Rechtslage vorgestellt.

Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Quelle:
Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Fundstelle:
Rpfleger 2023, 701-707

Autoren:
Steffen Kögel