• 22.01.2024
  • Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Flurbereinigungsbehörde bei der Vertreterbestellung nach § 119 FlurbG

In Flurbereinigungsverfahren nach dem FlurbG kommt es oft vor, dass Grundstückseigentümer bzw. deren Aufenthalt unbekannt sind. Für solche Fälle sieht § 119 FlurbG eine Vertreterbestellung von Amts wegen vor, allerdings stellen die Betreuungs- bzw. Familiengerichte unterschiedlich hohe Anforderungen an die von der Flurbereinigungsbehörde zuvor durchzuführenden Ermittlungsmaßnahmen. Der Beitrag erörtert die Anforderungen, die sich aus dem allgemeinen Amtsermittlungsgrundsatz ergeben, wertet die einschlägige Rechtsprechung zu § 119 FlurbG aus und nimmt einen Vergleich mit der Vertreterbestellung von Amts wegen in anderen Rechtsgebieten vor. Hieraus ergeben sich die rechtlich notwendigen Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Flurbereinigungsbehörde im Zusammenhang mit § 119 FlurbG.

Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Quelle:
Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Fundstelle:
Rpfleger 2024, 2-8

Autoren:
Daniel Ostermann
Martin Schumann
Karl-Heinz Thiemann