- 02.12.2024
- Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)
Kritische Analyse der §§ 8 Abs. 5 Satz 2 und 12 Abs. 1 Satz 2 AStG
Der Beitrag zeigt die eingeschränkte Wirkkraft des § 8 Abs. 5 Satz 2 AStG und § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG aufgrund eines legislatorischen Konstruktionsfehlers auf.Hintergrund ist, dass § 8 Abs. 5 Satz 2 AStG gegenwärtig nur Steuergutschriften und Steuererstattungen von unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern der ausländischen Zwischengesellschaft in die Belastungsrechnung der ausländischen Zwischengesellschaft nach § 8 Abs. 5 AStG mindernd einbezieht, jedoch nicht von sämtlichen Gesellschaftern. So werden Steuererstattungsansprüche ausländischer Gesellschafter der Zwischengesellschaft, an denen der Steuerpflichtige nicht beteiligt ist, de lege lata nicht in die Steuerbelastungsrechnung der ausländischen Zwischengesellschaft einbezogen. Dadurch werden die effektive Ertragsteuerbelastung und eine etwaige Niedrigbesteuerung der ausländischen Zwischengesellschaft bzw. der passiven Einkünfte der Höhe nach unzutreffend ermittelt.