• 10.01.2024
  • Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Forschungszulage: Auswirkungen einer Option nach § 1a KStG und erhebliche Rechtsformvorteile

Die Forschungszulage soll durch steuerliche Anreize die Forschung und Entwicklung in den Bereichen der Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung fördern. Damit soll der Forschungsstandort Deutschland gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Der Antragsberechtigte erhält bei Anwendung gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 FZulG eine Vergütung oder Verrechnung mit der festgesetzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Die Regelungen zur Forschungszulage wurden im eigenständigen steuerlichen Nebengesetz des Forschungszulagengesetzes kodifiziert. Die Finanzverwaltung hat das BMF-Schreiben vom 11.11.2021 zu den Regelungen des FZulG mit Schreiben vom 7.2.2023 aktualisiert. Es stellt sich die Frage, welche bilanziellen und ertragsteuerlichen Wirkungen eine Option nach § 1a KStG auf die Forschungszulage hat. Von Bedeutung ist zudem, welche Folgen sich durch einen steuerlichen Rechtsformwechsel auf die mögliche Höhe der Forschungszulage ergeben.

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Quelle:
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Fundstelle:
Ubg 2024, 12-16

Autoren:
Frederik Friedlhuber