- 26.07.2024
- Verkehrsrecht aktuell (VA)
Kaufrecht: Außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag: ein lehrreiches Urteil mit vielen Aspekten
Ein Händler annonciert ein Wohnmobil in einem Portal. Der Verbraucher schreibt, er werde das Fahrzeug kaufen, wenn es ihm bei einer Besichtigung gefalle. Der Kaufvertrag wird in dem Wohnmobil auf einem öffentlichen Wohnmobilstellplatz geschlossen. Eine Belehrung wegen eines außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrags (§ 312b BGB) erfolgt nicht. Etwa sechs Wochen nach Übergabe und damit mangels Belehrung zeitgerecht (§ 356 Abs. 3 BGB) widerruft der Verbraucher seine Willenserklärung. Wirksam?