• 27.08.2024
  • Verkehrsrecht aktuell (VA)

Haushaltsführungsschaden: Wird der Haushaltsführungsschaden bei unter 20 % MdE kompensiert?

Bei der Berechnung eines Haushaltsführungsschadens ist nicht auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern auf eine haushaltsspezifische Einschränkung der Erwerbsfähigkeit abzustellen. Liegt die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit zwischen 10 % und 20 %, kann die Verpflichtung des Geschädigten zu einer möglichen Zurückstellung und Umorganisation im Einzelfall dazu führen, das der Haushaltsführungsschaden unter Beachtung einer Geringfügigkeitsgrenze versagt wird. Die Details lesen Sie hier.

Verkehrsrecht aktuell (VA)

Quelle:
Verkehrsrecht aktuell (VA)

Fundstelle:
VA 2024, 148-149

Autoren:
Hans-Günter Ernst