- 27.08.2024
- Verkehrsrecht aktuell (VA)
Haushaltsführungsschaden: Wird der Haushaltsführungsschaden bei unter 20 % MdE kompensiert?
Bei der Berechnung eines Haushaltsführungsschadens ist nicht auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern auf eine haushaltsspezifische Einschränkung der Erwerbsfähigkeit abzustellen. Liegt die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit zwischen 10 % und 20 %, kann die Verpflichtung des Geschädigten zu einer möglichen Zurückstellung und Umorganisation im Einzelfall dazu führen, das der Haushaltsführungsschaden unter Beachtung einer Geringfügigkeitsgrenze versagt wird. Die Details lesen Sie hier.