• 04.12.2023
  • VergabeNews

Anforderung an Technik muss eingehalten werden

Ein Angebot ist gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der Wertung auszuschließen, wenn es von der Leistungsbeschreibung eindeutig abweicht. Ist die Leistungsbeschreibung unklar, ist der objektive Empfängerhorizont maßgeblich und auszulegen. Dies entschied die VK Nordbayern mit Beschluss vom 22.8.2023, Az. RMF-SG21-3194-8-17.

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Quelle:
VergabeNews

Fundstelle:
VergabeNews 2023, 175-176

Autoren:
Redaktion Vergabe News