- 04.12.2023
- VergabeNews
Anforderung an Technik muss eingehalten werden
Ein Angebot ist gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der Wertung auszuschließen, wenn es von der Leistungsbeschreibung eindeutig abweicht. Ist die Leistungsbeschreibung unklar, ist der objektive Empfängerhorizont maßgeblich und auszulegen. Dies entschied die VK Nordbayern mit Beschluss vom 22.8.2023, Az. RMF-SG21-3194-8-17.
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