- 26.07.2024
- VergabeNews
Ohne eine sinnvolle Markterkundung kein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 6.4.2024 (1 Verg 1/23) bestimmt, dass die Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ein vorheriges Markterkundungsverfahren voraussetzt. Anderenfalls kann der öffentliche Auftraggeber das Nichtvorhandensein vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen nicht darlegen und beweisen.
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