• 26.07.2024
  • VergabeNews

Ohne eine sinnvolle Markterkundung kein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 6.4.2024 (1 Verg 1/23) bestimmt, dass die Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ein vorheriges Markterkundungsverfahren voraussetzt. Anderenfalls kann der öffentliche Auftraggeber das Nichtvorhandensein vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen nicht darlegen und beweisen.

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Quelle:
VergabeNews

Fundstelle:
VergabeNews 2024, 123-124

Autoren:
Redaktion Vergabe News