• 04.03.2025
  • Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Die EuGH-Entscheidung Kwantum: Keine Ausnahme mehr für „EU-fremde“ Werke der angewandten Kunst

In der Entscheidung Kwantum Nederlands u. a./Vitra Collections hat der EuGH festgestellt, dass es gegen Unionsrecht verstoßen würde, wenn ein Mitgliedstaat unter Berufung auf Art. 2 Abs. 7 RBÜ einem Werk der angewandten Kunst mit Ursprung außerhalb der Union den urheberrechtlichen Schutz versagt. Damit gelten für sämtliche Werke der angewandten Kunst, die Schutz innerhalb der Union beanspruchen, ausschließlich diejenigen Kriterien, die der EuGH in seiner auf Art. 2 der Richtlinie 2001/29 (Infosoc-Richtlinie) gestützten Rechtsprechung formuliert hat. Der EuGH setzt damit seine – positiv ausgedrückt – unionsrechtsfreundliche Linie fort, die die Mitgliedstaaten z. T. vor Überraschungen stellt. Es bleibt zu erörtern, ob sich in der Folge dieser Entscheidung Regelungsbedarf im deutschen und europäischen Recht ergibt.

Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
Quelle: Fundstelle:
  • WRP 2025, 294-300
Autoren:
  • Annette Kur