- 05.11.2024
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Entwicklungen im Franchise-Recht
Unlängst sind Entscheidungen zum Franchise-Recht von grundsätzlicher Bedeutung – auch von Instanzgerichten – ergangen, die das Franchise-Recht und damit auch die Vertragspraxis prägen. Hierin zeigt sich einmal mehr, dass das Franchise-Recht ein Konglomerat-Rechtsgebiet ist. Das untermalen u.a. Entscheidungen des BGH. So hat bereits ein Urteil des BGH v. 27.10.2022 (XI ZR 213/12) gezeigt, wie problematisch insolvenzbedingte Kündigungsklauseln im Rahmen von Franchise-Verträgen sind. Diese Grundsätze sind nun noch einmal durch den BGH mit Urt. v. 19.10.2023 (IX ZR 249/22) unterstrichen worden, zwar nicht im Hinblick auf einen Franchise-Vertrag, sondern auf die insolvenzbedingte Kündigung eines Bauvertrags. Doch können diese Grundsätze der BGH-Entscheidung auch auf Franchise-Verträge übertragen werden.