- 09.01.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Wegfall des Krankengeldanspruchs verhindern – gesetzliche Regelung und zweckmäßiges Vorgehen
§ 51 Abs. 1 S. 1 SGB V erlaubt es den Krankenkassen, den Anspruch der Versicherten auf Krankengeld in Wegfall zu bringen und diese auf die betragsmäßig meist niedrigere Erwerbsminderungsrente zu verweisen.
Nach Abs. 1 S. 1 der Norm kann die Krankenkasse betroffenen Versicherten eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb derer sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Stellen die Versicherten innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt nach Abs. 3 S. 1 der Vorschrift der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Nach der Rspr. des BSG ist die Krankenkasse verpflichtet, die Versicherten über diese weitreichenden Rechtsfolgen, die ein Vorgehen der Krankenkasse gegenüber dem Versicherten auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 SGB V auslöst, zu beraten, § 14 SGB I.
Die oft erheblichen wirtschaftlichen Nachteile, die mit dem Vorgehen der Krankenkasse für die Versicherten verbunden sein können, machen es notwendig, entsprechende Aufforderungen der Krankenkassen, die Verwaltungsakte (§ 31 SGB X) sind, rechtlich genau zu überprüfen und ggf. Rechtsmittel einzulegen.