• 15.05.2024
  • Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)

Das GEG zwischen Notwendigkeit und Verfassungsrecht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt vollständig „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Das umschreibt sehr deutlich die Zielsetzung dieses Gesetzes. Diese Zielsetzung erfuhr mit dem GEG 2023, das seit dem 1. 1. 2024 in Kraft ist, einige sehr einschneidende Neuerungen. Allgemein sind diese unter dem Titel „Heizungsgesetz“ der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Doch die Hintergründe der Verschärfungen scheinen überwiegend unklar. Ziel dieses Beitrags ist es, diese näher zu beleuchten und das Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit der neuen Regelungen einerseits und der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes andererseits zu untersuchen.

Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)

Quelle:
Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)

Fundstelle:
ZfIR 2024, 194-202

Autoren:
Karola Knauthe