• 11.03.2025
  • Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)

Ist das Schrott und soll das verwaltet werden?

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 188. Sitzung am 26. 9. 2024 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/13026) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz, BT Drucks. 20/11308) angenommen. In der Plenarsitzung des Bundesrates am 18. 10. 2024 wurde das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz gebilligt und kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 329 vom 30. 10. 2024 wurde das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 10. 2024 veröffentlicht und trat am 1. 1. 2025 in Kraft. Im folgenden Beitrag sollen die Ziele des Gesetzes beleuchtet und die konkrete Ausgestaltung einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass es noch an Rechtsprechung zu dem Gesetz und seiner praktischen Umsetzung fehlt, weswegen mit Annahmen gearbeitet werden musste. Daher sollte das Gesetz auch nicht abschließend untersucht werden, sondern die Gesetzesanmerkung soll zum weiteren Diskurs anregen.

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Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Quelle: Fundstelle:
  • ZfIR 2025, 92-96
Autoren:
  • Anna-Katharina Berger
  • Maximilian Sablotny