• 03.03.2025
  • Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)

Unfallschäden durch sogenanntes „Flugeis“

Winterliche Straßenverhältnisse stellen jedes Jahr aufs Neue etliche Verkehrsteilnehmer vor Herausforderungen und scheinen für viele immer wieder unerwartet aufzutreten. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird schon der Wechsel auf Winterreifen, so er überhaupt stattfindet, von einer großen Zahl von Kfz-Haltern hinausgezögert, und immer noch scheint die Vorschrift des § 2 Abs. 3a StVO, wonach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden darf, nicht ausreichend bekannt zu sein. Noch unbekannter scheint die Vorschrift des § 23 Abs. 1 StVO zu sein, nach dessen Satz 2 der Fahrzeugführer für einen vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs, sei es ein Pkw, ein Lkw oder ein Lkw-Gespann, zu sorgen hat, wozu auch die verantwortliche Prüfung gehört, dass sich kein Eis und Schnee auf dem Dach oder der Dachplane eines Anhängers befindet, das im Fall der Ablösung zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Lösen sich nämlich bei der Fahrt Eisplatten vom Dach eines anderen Kfz und fallen diese auf ein dahinter fahrendes Fahrzeug, so können durch dieses sog. Flugeis erhebliche Schäden, Sachschäden wie Personenschäden, entstehen. Hierbei sind insbesondere Lkw-Anhänger mit Planenaufbau zu nennen, von denen bei winterlichen Witterungsverhältnissen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wenn diese vor Fahrtantritt nicht ausreichend von Schnee und Eis befreit wurden. Der Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Aspekte verschaffen, die bei der Regulierung eines derart entstandenen Schadens relevant sind, und will Argumente aufzeigen, die zur erfolgreichen anwaltlichen Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten helfen können.

Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)
Quelle: Fundstelle:
  • ZfSch 2025, 64-68
Autoren:
  • Mike Peter