- 27.07.2026
- Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)
Die bundesdeutsche Verkehrsrechtsgeschichte –ein kleiner Überblick
Verkehrsrechtliche Vorschriften gibt es seit mehr als 2000 Jahren. Schon in der Antike gab es für die Stadt Rom bereits zeitweilige Fahrverbote. Im Jahr 45 vor Christus sorgte Julius Cäsar dafür, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zwischen Sonnenaufgang und Nachmittag keine Fuhrwerke auf Straßen der Stadt Rom verkehren durften. Ein anderes historisches Verkehrsrechtsbeispiel stammt aus dem 18. Jahr hundert, aus dem Schilder für Tempobeschränkungen überliefert sind.
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Erlaubt unter anderem die Recherche im "Bruck/Möller", einem der renommiertesten Großkommentare zum VVG.