- 24.07.2024
- Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ)
Der Zollrechtsreformvorschlag der Kommission – Änderungen beim Ausfuhrprozess und für den verantwortlichen Ausführer
Der Zollrechtsreformvorschlag der Kommission – Änderungen beim Ausfuhrprozess und für den verantwortlichen Ausführer
Die Kommission hat in ihrem Vorschlag für eine Reform des Unionszollkodex (R-UZK) zahlreiche Änderungen vorgesehen. Hierzu gehören auch Neuregelungen im Ausfuhrprozess und die Ablösung des „Anmelders“ durch den „Ausführer“ als die für die Waren verantwortliche Person. Die Auswirkungen dieser Änderungen sind auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen, weil hierfür eine Analyse zahlreicher Vorschriften in unterschiedlichen Titeln des reformierten Zollkodex erforderlich ist, deren Platzierung vom derzeitigen Zollkodex abweicht. In ZfZ 2024, 160 hat der Autor bereits die Motive für die Verlagerung der Verantwortung vom Anmelder auf den Einführer dargestellt, welche die Kommission in ihrer Folgenabschätzung ausführlich begründet hat. Diese Begründung erfasst auch die neue Verantwortung des Ausführers, sodass insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Der vorliegende Aufsatz beschreibt die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Ausfuhr (welche die bisherige „Wiederausfuhr“ einschließt) und die zur Bereitstellung der Vorabinformationen sowie der für die Überlassung zum Ausfuhrverfahren erforderlichen Mindestinformation verantwortlichen Personen dar. Die Ein- und Ausfuhr im Zusammenhang mit einem besonderen Verfahren wird in einem nachfolgenden Artikel behandelt.