• 26.03.2025
  • Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG)

Die Verfassungsänderung zur Stärkung der Resilienz des BVerfG

Am 28.12.2024 und am 31.12.2024 sind Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes, sowie des BVerfGG und des PUAG in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderungen sollen das BVerfG künftig besser gegen eine „Entmachtung“ bzw. Unterwanderung durch extremistische Kräfte schützen. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes überträgt dabei zentrale, bereits seit langem bestehende Regelungen zur Funktion und Struktur des BVerfG aus dem BVerfGG in das Grundgesetz und enthält mit der sog. Öffnungsklausel für die Verfassungsrichterwahl auch eine gesetzliche Innovation. Allerdings wurde das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen im zuständigen Wahlorgan für die Verfassungsrichterwahl nicht in das Grundgesetz übernommen, sodass die Verfassungsänderung ihr Ziel, die Resilienz des BVerfG zu stärken, nur eingeschränkt erreicht.

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juris Staats- und Verfassungsrecht

Systematische Darstellung der aktuellen Situation und der Entwicklung der Grundrechte Deutschlands und Europas.
Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG)
Quelle: Fundstelle:
  • ZG 2025, 1-21
Autoren:
  • Michael Kloepfer
  • Alexander Jessen