• 13.03.2024
  • Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)

„Great Cases, Like Hard Cases, Make Bad Law“: Wirecard, das FISG und die Notwendigkeit einer Audit Judgment Rule

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) versucht der deutsche Gesetzgeber,den Wirecard-Fall und seine Folgen aufzuarbeiten. Das Gesetz dient u. a. der Umsetzung als vordringlich empfundener Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt, insbesondere zur Verhinderung von Bilanzmanipulationen, zur Stärkung der Bilanzkontrolle mit erweiterten Prüfungs-, Auskunfts- und Informationsrechten der BaFin, zur weiteren Regulierung der Abschlussprüfung sowie zur Verschärfung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und zu Anpassungen im Bilanzstrafrecht. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob die verschärften Haftungsregelungen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen können. Der Autor empfiehlt die gesetzliche Anerkennung einer Audit Judgment Rule, um gesetzlichen Abschlussprüfern in geeigneten Fällen einen „sicheren Hafen“ (safe harbor) zu eröffnen und dem Problem des typischen Rückschaufehlers (hindsight bias) zu begegnen. Der Beitrag entwirft eine Audit Judgment Rule und leuchtet deren Voraussetzungen und Reichweite im deutschen Recht aus.

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)

Quelle:
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)

Fundstelle:
ZGR 2024, 1-83

Autoren:
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. mult. Werner F. Ebke