• 05.12.2024
  • Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)

Dauertestamentsvollstreckung über den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters nach dem MoPeG

Der Gesetzgeber des MoPeG wollte die seit langem umstrittene Frage, ob und in welchem Umfang die Dauertestamentsvollstreckung (auch Dauervollstreckung) über den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters zulässig ist, nicht beantworten. Der Beitrag argumentiert für die umfassende Zulässigkeit der Dauervollstreckung unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Zulässigkeit spricht unter anderem, dass das MoPeG in § 724 BGB nunmehr auch dem GbR-Gesellschafter ein fristgebundenes Wahlrecht gewährt und die Möglichkeit eines fremdbestimmten persönlich haftenden Gesellschafters bekräftigt, sowie der Umstand, dass den berechtigten Interessen des Erben, der Gesellschafts- und Eigengläubiger sowie der Mitgesellschafter Rechnung getragen werden kann. Der Beitrag legt außerdem dar, dass und warum die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Gesellschafts- oder Handelsregister gerade im Fall der Dauervollstreckung über den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters möglich und nötig ist. Mit der Einführung des Gesellschaftsregisters ermöglich das MoPeG insoweit eine registerrechtliche Gleichbehandlung von GbR und OHG sowie KG.

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)
Quelle: Fundstelle:
  • ZGR 2024, 717-744
Autoren:
  • Dr. Matthias Lüdeking
  • Dr. Sima Samari