- 28.02.2025
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR)
„Say on Climate“ in der GmbH – Gesellschafterklagen bei (nicht-)nachhaltiger Geschäftsführung
Das „Say on Climate“ der Gesellschafter wird im GmbH-Recht bislang praktisch nicht diskutiert; auch hier ist das „Klimamitspracherecht“ jedoch von Relevanz, jedenfalls insoweit es eine materielle Entscheidungskompetenz beschreibt. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die Gesellschafter zu beteiligen sind, wenn die Geschäftsleitung – etwa auch auf Kosten des Profits – Klimaschutzmaßnahmen ergreifen will. Droht die Umsetzung einer solchen Maßnahme, ohne dass die (Minderheits-)Gesellschafter im notwendigen Maße beteiligt wurden, können diese ihr „Say on Climate“ klageweise verteidigen, wobei eine Unterlassungsklage in drei Varianten denkbar ist: als Geltendmachung des verbandsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, als actio negatoria pro socio und als negatorische Klage analog § 1004 Abs. 1 BGB.