• 04.07.2024
  • Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Die Reichweite der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als Inhaber eines Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Die Reichweite dieser Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist seit der Neufassung der Norm zum 1.11.2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Gegenstand ständiger Diskussionen.

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Quelle:
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Fundstelle:
ZIP 2024, 1437-1442

Autoren:
Max Foerster