- 17.03.2025
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Beendigung gestörter Miet- und Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände und Räume in der Mieter- bzw. Pächterinsolvenz
Vermieter bzw. Verpächter unbeweglicher Gegenstände und Räume haben in der Insolvenz des Mieters bzw. Pächters vielfach ein erhebliches Interesse an einer Vertragskündigung, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Der Beitrag beleuchtet die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen dafür, insbesondere die Kündigungssperre nach § 112 InsO, und mögliche weitere aus der InsO folgende Beschränkungen außerhalb ihres Anwendungsbereichs.
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