- 27.01.2025
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Verbrauch des Selbsthilferechts aus § 50 Abs. 3 GmbH durch nichtige Beschlüsse?
Gesellschafter können nach § 50 Abs. 3 GmbHG ausnahmsweise selbst zu einer Gesellschafterversammlung laden, wenn die Geschäftsführer zuvor einem entsprechenden Einberufungsverlangen nicht nachgekommen sind. Die obergerichtliche Rechtsprechung ist in diesen Fällen uneins über die Folgen von Beschlussmängeln. Dies stellt die Praxis vor erhebliche Probleme.