• 26.08.2024
  • Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)

Kein Ordnungsmittel nach einvernehmlicher Abänderung einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung – § 1684 BGB; §§ 86, 87, 89 FamFG

Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt.