- 26.08.2024
- Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
Kein Ordnungsmittel nach einvernehmlicher Abänderung einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung – § 1684 BGB; §§ 86, 87, 89 FamFG
Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ).
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