- 31.12.2024
- Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)
Umsetzung der RED-III-Richtlinie – Spürbare Verfahrenserleichterungen durch Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land?
Mit der geplanten Einführung von Beschleunigungsgebieten durch den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ will die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umsetzen. Der Gesetzesentwurf sieht im Baugesetzbuch (BauGB) und Raumordnungsgesetz (ROG) verpflichtende Regelungen vor, künftig sog. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien nach Art. 15c der Richtlinie (EU) 2023/2413 durch die zuständigen Planungsträger auszuweisen. Bestehende Windenergiegebiete, die bis zum 19. 05. 2024 ausgewiesen worden sind, sind bereits nach derzeitiger Rechtslage Beschleunigungsgebiete nach § 6a des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG).