- 30.01.2025
- Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)
Zum Auseinanderfallen von Innen- und Außenverhältnis in der GmbH in Krise und Insolvenz
Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis können innerhalb und außerhalb der Gesellschaftskrise auseinanderfallen. Außerhalb der Krise sieht das Recht für diesen Fall verschiedene Konsequenzen vor, die von der Abberufung des Gesellschafters, über Schadensersatzansprüche bis hin zur Anwendung der Grundsätze über den Missbrauch der Vertretungsmacht reichen. In Insolvenz- bzw. StaRUG-Verfahren finden diese Konsequenzen nur insoweit Anwendung, als sich aus der InsO bzw. aus dem StaRUG nicht ein anderes ergibt. Letzteres ist aber mit Bezug auf die Grundsätze über den Missbrauch der Vertretungsmacht der Fall. Diese sind auf Verfahrenshandlungen nach dem StaRUG bzw. nach der InsO nicht anwendbar.