• 28.05.2024
  • Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW)

Über Irrtümer im Strafrecht

I. Tatbestandsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum

Die h. L. rechtfertigt die vorsatzausschließende Wirkung eines Irrtums über Tatsachen, die einen Rechtfertigungsgrund darstellen, sog. Erlaubnistatbestandsirrtum, mit einer Analogie zu § 16, also zum Tatbestandsirrtum oder mit einer Zusammenfassung des Tatbestandes mit den tatsächlichen Voraussetzungen der Rechtfertigung in einem Begriff des Unrechtstatbestandes. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass alle Irrtümer über die tatsächlichen Voraussetzungen des Unrechts gleich behandelt werden sollen, ob sie nun die Tatbestandsmäßigkeit betreffen oder das Fehlen von rechtfertigenden Tatsachen. Das ist der Grundgedanke der sog. Lehre von dem negativen Tatbestandsmerkmal.

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Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW)
Quelle: Fundstelle:
  • ZStW 2024, 255-270
Autoren:
  • Professorin Dr. Ingeborg Puppe