- 23.12.2024
- Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz (ZVI)
Asymmetrische Insolvenzverfahren: Die Erteilung der Restschuldbefreiung vor Beendigung des Insolvenzverfahrens und die Folgen für das weitere Insolvenzverfahren
Mit der Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung zur Erlangung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre gem. § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO und nach der Evaluierung, die gem. Art 107 EGInsO durchgeführt wurde, wird die Praxis mehr sog. asymmetrische Insolvenzverfahren bearbeiten müssen. Mit diesem Begriff ist gemeint, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung zu Gunsten des Insolvenzschuldners nach den gesetzlich vorgesehenen drei Jahren ausgesprochen und rechtskräftig wird, obwohl die Insolvenzmasse noch nicht (vollständig) verwertet ist. Dies ist insbesondere bei langwierigen Rechtsstreiten, die der Insolvenzverwalter für die Masse zu führen hat, und komplexen Sachverhalten, die zum Teil ja auch erst durch den Insolvenzverwalter ermittelt und aufgeklärt werden müssen, zu erwarten. Dieser Beitrag will versuchen, die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen darzustellen.