- 01.07.2024
- Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR)
Die Rechtsgrundlage des Digital Markets Act – Die Entscheidung für Art. 114 AEUV und ihre Folgen für die Auslegung der Verordnung
Der DMA wurde auf die Rechtsgrundlage Art. 114 AEUV gestützt, was im Schrifttum einige Zweifel aufgeworfen hat. Diese begründen sich vor allem dadurch, dass mit Art. 103 AEUV eine Rechtsgrundlage existiert, die es bereits ermöglicht, kartellrechtliche Vorschriften zu erlassen. Da der DMA einen klaren wettbewerblichen Einschlag aufweist, hätte er womöglich hierauf gestützt werden müssen. In jedem Fall hat die Wahl der Rechtsgrundlage Auswirkungen auf die Auslegung der Verordnung. Dieser Beitrag untersucht die Rechtmäßigkeit der gewählten Rechtsgrundlage und deren Folgen für die Auslegung des DMA, insbesondere mit Blick auf seine Beziehung zu mitgliedstaatlichen Regeln, sowie mögliche alternative Rechtsgrundlagen.