• 22.07.2024
  • Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Das neue Cannabisgesetz: Die Grenzen der Rückwirkung

Im Zuge des Cannabisgesetzes wurde ebenfalls Art. 316p EGStGB neu eingeführt, der – mit Verweis auf Art. 313 EGStGB – eine rückwirkende Amnestieregelung enthält. Der Amnestie sind jedoch enge Grenzen gesetzt, was sich aus der Anwendung der Auslegungskriterien ergibt.

Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Quelle:
Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Fundstelle:
ZWH 2024, 197-200

Autoren:
Sebastian Knell
Friedrich Mockenhaupt