• 27.05.2026
  • Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Schadenskompensierende (Sach-)Pfandrechte beim Betrug

Der Beitrag beleuchtet die vermögensstrafrechtlichen Anforderungen schadenskompensierender (Sach-)Pfandrechte und wendet sich gegen die restriktive Sicht des OLG Hamm (4 ORs 19/25), die einem Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) bei Eingehungsbetrug eine Werthaltigkeit abspricht, wenn das Kfz ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II übergeben wird.

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Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)
Quelle: Fundstelle:
  • ZWH 2026, 140-148
Autoren:
  • Alessandro Giannini