Maximaler Komfort, minimaler Zeitaufwand: Fortbildung mit AnwaltZertifikatOnline Erbrecht
Das erbrechtliche Mandat beginnt nicht erst mit dem Tod. Bereits zu Lebzeiten besteht Beratungsbedarf hinsichtlich Testamenten, Schenkungen und Vermächtnissen. Nur wenn keine Regelung bezüglich des Nachlasses getroffen wurde, kommt eine gesetzliche Erbfolge in Betracht. Die Vorschriften zum Pflichtteil können die Testierfreiheit des Erblassers einschränken. Regelmäßig kommt es zu Streitigkeiten bis hin zu "Erbfolgekriegen" oder steuerlichen Katastrophen.
Für die optimale Mandantenberatung müssen Sie über umfangreiche Kenntnisse verfügen: Vom materiellen Erbrecht inklusive Bezügen zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht – auch auf internationaler Ebene – bis zur vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, -insolvenz und -pflegschaft. Vor allem sollten Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung informiert und im Erbschaftsteuerrecht up-to-date sein.
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