Behandelt werden
- die allgemeinen Lehren über Rechtsbindung und Gestaltungsfreiheit der Verwaltung, ihre Organisation und ihr Verfahren,
- die Handlungsformen der Verwaltung und die darauf bezogenen Rechtmäßigkeitsnormen sowie die typischen Fehler beim Verwaltungshandeln,
- ferner die allgemeinen Regeln über öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, öffentliches Sachenrecht, Verwaltungsvollstreckung und die Kontrolle der Verwaltung - einschließlich einer Einführung in das Verwaltungsprozessrecht sowie den Ausgleich der Folgen von Verwaltungshandeln (Staatshaftungsrecht).
Angesprochen werden auch die Einwirkungen des Verfassungsrechts und des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Ausführungen zur historischen Entwicklung zentraler Rechtsinstitute sollen die Fähigkeit der Studierenden fördern, Rechtsprobleme nicht nur als Subsumtion unter Normen und Begriffe zu behandeln, sondern in ihrer Bedeutung einzuschätzen und selbstständig zu beurteilen.
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