Welche Form der Vergütung wird in welchem Fall vereinbart: RVG, Pauschalhonorar, Zeitvergütung oder in Einzelfällen doch ein Erfolgshonorar? Oder vielleicht besser eine Kombination aus Pauschale und Zeitvergütung? Wie kann vermieden werden, dass die Beratungsgebühr auf die sonstige Tätigkeit der Beratung angerechnet wird?
Das Werk geht insbesondere auf die Gefahr der Interessenkollision und damit des totalen Gebührenverlustes ein. Daneben behandelt das Buch ausführlich das Thema Vergütungsvereinbarung, seine Voraussetzungen und unterschiedlichen Arten. Ergänzend hierzu soll ein Kapitel zur erfolgreichen Kommunikation dem Anwalt helfen, seine Honorarvorstellungen mit dem Mandanten plausibel zu verhandeln.
Abgerundet wird das Werk mit Anhängen zur Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG, zahlreichen Beispielen für Verfahrensgebühren sowie einer Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht. Weiterhin sind im Anhang die wichtigsten Vorschriften des GNotKG abgedruckt. Die Neuerungen durch das zum 1.1.2021 in Kraft tretende Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 – sind entsprechend berücksichtigt.
Der Herausgeber ist seit über 20 Jahren als Einzelanwalt im Erbrecht tätig. Bei ihm ist die Gebührenabrechnung "Chefsache".
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