SanInsKG
GesRuaCOVBekG, Corona Steuerhilfegesetz I, II, III und IV sowie Berücksichtigung des Krisensteuerrechts
Mit der Erweiterung zum SanInsKG ergänzt der Gesetzgeber das vormalige COVInsAG, das bislang ausschließlich Bestimmungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beinhaltete. Im Mittelpunkt stehen dabei weitere vorübergehende Regelungen in der InsO und dem StaRUG zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und die in dessen Folge entstandenen Preissteigerungen und Unsicherheiten insbesondere auf den Energie- und Rohstoffmärkten.
Die Neuauflage kommentiert nicht nur wie bisher die Corona-Steuerhilfegesetze I, II und III, sondern auch das Corona-Steuerhilfegesetz IV und berücksichtigt zudem das Krisensteuerrecht. Ferner werden ausgewählte Straftatbestände unter besonderer Berücksichtigung der Aussetzungsregelungen im COVInsAG und SanInsKG kommentiert. Darüber hinaus befasst sich der Praxiskommentar mit den zwischenzeitlichen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur zu der in der Rechtspraxis weiterhin nachwirkenden Pandemiegesetzgebung.
Das Autorenteam besteht aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, die die betroffenen Rechtsgebiete und Praxisbereiche, Verbraucher, Kleinunternehmer oder große Konzerne aus langfristiger Erfahrung kennen.
Rezensionen (zur Vorauflage)
"In einer Gesamtschau muss dem Herausgeber und Autorenteam eine kompakte, eingängige und somit rundum gelungene Aufbereitung der Regelungen des COVAbmildG bescheinigt werden. [...] Aufgrund ihrer Lösungsorientiertheit wird die Kommentierung gewiss dort weiterhelfen, wofür sie konzipiert wurde: in der Praxis."
Wiss. Mitarb. Philipp Knauth zur Vorauflage, in: WM 44/2020
"Wie dieses (im Bearbeiterverzeichnis detailliert aufgelistete) Team das aktuelle Schrifttum verarbeitet hat, das seit der plötzlich Mitte März bei 2020 hereingebrochenen CORONA-Pandemie rasch angeschwollen und kaum mehr überschaubar ist, verdient größte Bewunderung! [...] wer sich intensiv auf das Gesamtwerk einlässt, wird in der täglichen Auseinandersetzung mit diesem äußerst komplizierten neuen Recht reichen Lohn ernten."
Präsident des LG a.D. Prof. Dr. Michael Huber zur Vorauflage, in: NZI 18/2020
"Das Insolvenzverwalterbüro hat noch jahrelang mit diesen ‚pandemiebedingten‘ Regelungen zu tun, zumindest mit einigen von ihnen. Wer dazu eine fundierte Kommentierung sucht, ist mit dem ‚Fritz’ gut bedient, um gut beraten (und verwalten) zu können."
RiAG Frank Frind zur Vorauflage, in: Insbüro 9/2020
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